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Wie läuft das Relocation-Programm aus Griechenland ab ?

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Wie läuft das Relocation-Programm aus Griechenland ab?

  1. EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen), UNHCR und die griechische Asylbehörde informieren Asylsuchende in Griechenland über die Voraussetzungen und die praktische Umsetzung des Relocation-Programms.
  2. Von Juni bis August 2016 konnten Schutzsuchende in verschiedenen Orten an einer Vorregistrierung teilnehmen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit EASO, UNHCR und der griechischen Asylbehörde organisiert.
  3. Die abschließende Registrierung wurde durch die griechische Asylbehörde (mit Unterstützung von EASO) durchgeführt. Ein Teil der Registrierung ist die Abnahme von Fingerabdrücken und Eingabe im EURODAC-System sowie eine Sicherheitsüberprüfung z.B. über INTERPOL-Datenbanken.
  4. Die griechische Asylbehörde legt anhand von Kriterien mit EASO-Experten fest, in welchen Mitgliedsstaat die Person umgesiedelt wird. Zu den Kriterien zählen z.B. familiäre oder kulturelle Bindungen sowie Sprachkenntnisse.
  5. Deutschland gibt Griechenland bekannt, wie viele Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen. Die griechische Asylbehörde meldet Umverteilungs-Vorschläge an die nationale Kontaktstelle (BAMF). Das BAMF wird gebeten innerhalb von 10 Tagen über das Ersuchen der griechischen Asylbehörde zu entscheiden.
  6. Den Schutzsuchenden werden Aufnahmezusagen durch die griechische Asylbehörde zugestellt.
  7. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist mit der Organisation von medizinischen Untersuchungen und der Umsetzung einer kulturellen Orientierung (kurze Schulung zu Deutschland, und dem Ablauf am Flughafen) betraut.
  8. Die griechische Asylbehörde stellt als Reisedokumente ein Laissez-passer aus.
  9. UMF und Gruppeneinreisen werden durch Personal der IOM während des Fluges begleitet.
  10. Die Asylsuchenden landen mit dem Flugzeug in München und werden für max. 72 Stunden im „Warteraum Erding“ (eine Flüchtlingsunterkunft) untergebracht. Dort werden die Personen medizinisch untersucht, registriert und dem jeweiligen Bundesland zugewiesen. Bei der Verteilung, gemäß Königsteiner Schlüssel, sollen familiäre Bindungen innerhalb Deutschlands möglichst berücksichtigt werden.
  11. Die Weiterleitung in die zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer (z.B. Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren), wird durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes, mithilfe von Bussen organisiert.
  12. Nach Ankunft in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes, stellt der Asylsuchende seinen Asylantrag in der Außenstelle oder dem Ankunftszentrum des BAMF.
  13. Durch das Registrierungsverfahren in Griechenland ist die Einleitung eines Dublin-Verfahrens ausgeschlossen. Die Personen führen ein nationales Asylverfahren durch.

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